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Praxisneugründung: Auswahlkriterien für die Objektsuche

Der Wert von bestehenden Zahnarztpraxen steigt seit Jahren. Unter anderem treibt das große Interesse von Investoren aus dem In- und Ausland die Preise in die Höhe. Praxisneugründungen werden aus diesem Grund für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte interessanter. Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt müssen Praxisgründer jedoch einiges beachten. Darunter die hier thematisierten Faktoren.

Größe – die Praxisfläche bedarfsgerecht ermitteln

Der Flächenbedarf für eine moderne Zahnarztpraxis wird häufig unterschätzt. Doch es braucht reichlich Platz für die unterschiedlichen Aufgaben und Zonen vom Empfangen der Patienten und dem Wartezimmer über die zahnärztliche Behandlung bis hin zur Prophylaxe. Weitere mögliche Zonen:

  • Röntgenraum
  • Labor
  • Aufbereitung
  • Lager
  • Mundhygiene
  • Umkleide / Duschen
  • Kinderspielbereich
  • Toiletten

Neben dem individuellen Dental-Angebot spielt die Anzahl der Behandler und Mitarbeitenden eine entscheidende Rolle. Eine Einbehandler-Praxis mit einem kleinen Team von fünf Assistenzkräften hat einen anderen Platzanspruch als 15-köpfige Mehrbehandler-Praxen.

„Fachbuchautor Detlef Diehr weiß um die Anforderungen für erfolgreiche Praxisgründungen“

„Wichtig ist, dass Sozialräume nicht zu knapp geplant werden und Zahnärzte ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für Pausen und Managementtätigkeiten zur Verfügung haben“, erklärt Branchenexperte und Buchautor Detlef Diehr – Geschäftsführer der Gründungsberatung für Zahnarztpraxen Diehr Praxisplus GmbH. „Dabei sollten Existenzgründer auch das Wachstumspotenzial ihrer Zahnarztpraxis berücksichtigen und Platz für die räumliche Entwicklung einkalkulieren.“ In seinem Fachbuch »Der Weg zur eigenen Zahnarztpraxis: Erfolgreich gründen – erfolgreich werden« (www.praxis-plus-gruendung.de/buch-zahnarzt)  thematisiert Diehr weitere Erfolgsfaktoren für die Auswahl der idealen Praxisräume.

Raumanordnung – ein guter Workflow verlangt nach Schnittstellen

Neben der bedarfsgerechten Quadratmeterzahl entscheidet die Anordnung der Räume über die Effizienz des Praxisbetriebs. Entsprechend elementar ist eine sinnvolle Grundrissplanung. Im Fokus steht die Erzielung effizienter Arbeitsabläufe. Möglichst kurze Wege und direkte Zugänge zum Dentalbedarf von Werkzeug bis Verbrauchsmaterial sind ein Muss.

Bei der Planung wird zunächst zwischen Funktions-, Personal- und Patientenbereichen unterschieden:

  • Funktionsbereiche sind beispielsweise Server- und Röntgenräume sowie Flächen für die Dentaltechnik.
  • Zum Personalbereich zählen Büroräume der Zahnärzte, Umkleiden, Sozialräume und das Backoffice.
  • Patientenbereiche werden alle Flächen genannt, zu denen Patienten Zugang haben. Der Empfang zählt hier ebenso dazu wie Behandlungsräume, Wartezonen und Beratungszimmer.

Für die produktive Teamarbeit braucht es durchdachte Schnittstellen zwischen diesen Bereichen. Lassen sich diese aufgrund von baulichen Bedingungen in einem Objekt nicht schaffen, sollte nach besseren Alternativen Ausschau gehalten werden.

Gut zu wissen: Der Betrieb einer Zahnarztpraxis setzt die Einhaltung von diversen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien voraus. Darunter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DIN-Normen und die Landesbauordnung. Konkrete Vorgaben gibt es unter anderem hinsichtlich der Größe von Arbeits- und Pausenräumen sowie der Bewegungsfläche am Arbeitsplatz.

Empfang – das Aushängeschild jeder Praxis

Im Empfangsbereich findet der Erstkontakt statt und Besuchern wird anhand der Einrichtung innerhalb von Sekunden ein Eindruck vermittelt. Damit dieser positiv ausfällt, sollte diese Zone ebenso sorgfältig geplant werden wie die Behandlungsräume. Bei der Objektsuche ist die Größe des Praxisempfangs sowie der Zugang zu den anderen Praxisräumen kritisch zu prüfen.

Der Flächenbedarf hängt unmittelbar von der Zahl der Behandler und des Personals ab. Ein Foyer mit auslandender Empfangstheke passt gut zu einem Zahnärztezentrum oder einer Mehrbehandler-Praxis, kann in einer kleinen Praxis auf dem Land wiederum eine unpassende Wirkung erzielen.

Barrierefreiheit – für neu geplante Praxen verpflichtend

Ob Menschen mit Behinderung, Senioren oder Mütter mit Kinderwagen: eine barrierefreie Zahnarztpraxis kommt vielen Menschen zugute und steigert den Patientenservice. Aus gutem Grund gibt es für Patentinnen und Patienten längst Plattformen, die eine gezielte Suche nach entsprechend ausgestatteten Dienstleistern ermöglicht. Unter anderem erlaubt die Bundeszahnärztekammer unter www.bzaek.de/praevention/alters-und-behindertenzahnmedizin die Recherche nach barrierefreien Zahnarztpraxen. Die Barrierefreiheit trägt somit gleichzeitig zur erhöhten Sichtbarkeit der Niederlassung bei. Für erhöhten Mehrwert ist es deshalb ratsam, bei der Auswahl der Praxis auf die baulichen Voraussetzungen zu achten.

Bei neu geplanten Zahnarztpraxen ist die Barrierefreiheit für die Flächen Pflicht, die für den allgemeine Benutzer- und Besucherverkehr vorgesehen sind. So schreibt es die Musterbauordnung vor.