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Landeszahnärztekammer Ausbildung Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w/d)

Du möchtest keinen einseitigen Ausbildungsberuf erlernen? Dann ist der Beruf der Zahnmedizinische Fachangestellten kurz „ ZFA“ genau das Richtige!

ZFAs sind gefragt wie nie!

Egal ob Stuttgart, München, Köln, Hannover, Dresden, Berlin oder auch in Hamburg – eine Stelle zu finden, ist nicht schwer!

Der Beruf hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert: Während man früher in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen auf starre Behandlungsmuster, oder feste unattraktive Arbeitszeiten getroffen ist, sind die Möglichkeiten für Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w/d) heutzutage so vielfaltig wie nie.

Parodontologie, Endodontie, ästhetische Zahnheilkunde und Implantologie sind Tätigkeitsgebiete der Zahnheilkunde. Viele Zahnmediziner spezialisieren sich auf Teilgebiete und suchen daher ebenso spezialisiertes Personal. Dabei ist es weniger relevant, in welche Richtung man selbst spezialisiert ist, denn jedes weitere Team-Mitglied ist von großer Bedeutung. Eigenschaften wie gutes Zuhören, Hygiene, Komplexes Denken, Zusammenhänge erkennen oder auch eine Affinität für präzises und künstlerisches Arbeiten sind von Vorteil. Die komplexen neuen oder weiterentwickelten Behandlungsmethoden bieten einen großen Spielraum für persönliche und berufliche Verwirklichung. Über dies hinaus gibt es heute eine Vielzahl an neuen Angeboten die den Beruf der ZFA attraktiv machen. Flexible Arbeitszeitmodelle, zusätzliche Altersabsicherung und Arbeitsteilung durch Spezialisierung haben sich bereits in vielen Praxen, Kliniken oder medizinischen Versorgungszentren durchgesetzt. Die Angebote der Arbeitgeber sind so vielschichtig wie der Beruf selbst!

Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA früher Zahnarzthelferin oder Stomatologische Schwester) ist ein anspruchsvoller und abwechslungsreicher Beruf!

Wenn du also Lust auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Zukunft hast, informiere dich bei den Zahnärztekammern über die Voraussetzungen, denn diese können variieren.

 

Hier die Links zu den Landeszahnärztekammern: 

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

https://lzk-bw.de/

Landeszahnärztekammer Hessen

https://www.lzkh.de/

Bayrische Landeszahnärztekammer

https://www.blzk.de/

Landeszahnärztekammer Brandenburg

https://www.lzkb.de/

Landeszahnärztekammer Thüringen

https://www.lzkth.de/

Landeszahnärztekammer Sachsen

https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/

Zahnärztekammer Nordrhein

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/

Zahnärztekammer Berlin

https://www.zaek-berlin.de/

Zahnärztekammer Niedersachsen

https://zkn.de/

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

https://www.lzk.de/

Zahnärztekammer Bremen

https://zaek-hb.de/

Zahnärztekammer Hamburg

https://www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/kammer-kzv/

Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

https://www.zaekmv.de/

Ärztekammer des Saarlandes

https://www.aerztekammer-saarland.de/

Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

https://www.zaek-sa.de/

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

https://www.zahnaerzte-wl.de/

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

https://zahnaerzte-sh.de/

 

Wenn du alle Landeszahnärztekammern in einer Übersicht mit Adressen suchst, schaue einfach auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer nach.

https://www.bzaek.de/ueber-uns/organisationsstruktur/zahnaerztekammern-der-laender.html

 

 

Ausbildung und Ausbildungsrahmenplan (Quelle: Bundeszahnärztekammer; Stand: 11/2014)

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann nach zweieinhalb Jahren der Antrag zur Teilnahme an der Abschlussprüfung gestellt werden. (§2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten)

Prüfungen

Zur Halbzeit der dreijährigen Ausbildung wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff kontrolliert. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlußprüfung vor einem Prüfungsausschuß der entsprechenden Zahnärztekammer. Bei guten Leistungen ist die Teilnahme an der Prüfung schon nach 2 ½ Jahren möglich.

Verordnung über die Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492 ff.)

Ausbildungsrahmenplan

Ausbildungsrahmenplan – Zeitliche Gliederung

Ausbildungsrahmenplan – Sachliche Gliederung

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