Ausbildung zum Zahntechniker (m/w/d)
Der Beruf der Zahntechnikerin / des Zahntechnikers
(Quelle: VDZI – Stand 11/2014)
Zahntechniker*innen stellen festsitzenden Zahnersatz (bspw. Zahnkronen oder Brücken), herausnehmbaren Zahnersatz (Teil- und Vollprothesen) oder auch kieferorthopädische Geräte zur Zahnregulierung (Spangen) her. Darüber hinaus reinigen oder reparieren sie künstliche Gebisse oder Prothesen.
Zahntechnikermeister und ihre Zahntechniker sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Jeder Zahnersatz ist ein Unikat – so einzigartig wie die individuellen Wünsche und persönlichen Präferenzen der Patienten. Die faszinierend natürlich wirkenden Kronen, Brücken und weitere Formen des Zahnersatzes werden nach Maß gefertigt. Dafür stehen innovative Technologien und handwerkliche Fertigungsverfahren zur Verfügung. Biokompatible Materialien garantieren höchste Verträglichkeit. Und die enge Kooperation mit dem Zahnarzt vor Ort sichert ein Höchstmaß an Qualität.
Die Ausbildung Zahntechniker*in
Die Ausbildung zum Zahntechniker /Zahntechnikerin regelt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin vom 11. Dezember 1997“ (BGBl. I, 3182 ff.), die vom VDZI in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erarbeitet und aufgrund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 der Handwerksordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassen wurde.
Die Ausbildung dauert grundsätzlich dreieinhalb Jahre, kann jedoch bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verkürzt werden. Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Einsetzen und Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen,
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- Qualitätsmanagement,
- Erstellen von zahntechnischen Planungen,
- Erstellen von Arbeitsunterlagen nach Abformungen,
- Anfertigen von Bißregistrierhilfen und Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren,
- Herstellen von partiellem Zahnersatz,
- Herstellen von totalem Zahnersatz,
- Herstellen von kieferorthopädischen Geräten,
- Herstellen von festsitzendem Zahnersatz,
- Verarbeiten von zahnfarbenen Werkstoffen,
- Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen; Herstellen von individuellen Verbindungselementen,
- Herstellen von therapeutischen Geräten.
Auf den Internetseiten: www.Zahntechnik-Ausbildung.de stehen umfangreiche Informationen zur Ausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin bereit.
Die Meisterprüfung
Ausgebildete Zahntechniker*innen können die Meisterprüfung ablegen. Damit sind sie zur selbstständigen Ausübung des Zahntechniker-Handwerks berechtigt und dürfen in diesem ausbilden.
Die Meisterprüfung ist in § 45 Abs. 1 der Handwerksordnung geregelt. Für das Zahntechniker-Handwerk wurde vom VDZI in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen die „Zahntechnikermeisterverordnung vom 8. Mai 2007“ (BGBl. I, 687 ff.) erarbeitet.
Die Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk. Üblicherweise wird diese von Zahntechniker(-Gesellen) nach dem Sammeln von Praxis im Beruf und ggf. den Besuch einer Meisterschule abgelegt.
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zahntechniker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III),
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling befähigt ist, einen Betrieb selbständig zu führen, technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.
Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss, welcher bei der zuständigen Handwerkskammer gebildet wird, durchgeführt.
Zahntechnik als gefahrengeneigtes Handwerk
Das Zahntechniker-Handwerk ist ein Handwerk der Anlage A (Nr. 37) des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO).
Der selbstständige Betrieb des Zahntechniker-Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur Personen, die in der Handwerksrolleeingetragen sind, gestattet.
Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt. Hierzu gehört insbesondere die Ablegung der Meisterprüfung oder der Nachweis vergleichbarer Fähigkeiten.
In die Handwerksrolle eingetragene Betriebe sind Mitglieder der Handwerkskammer (§§ 90 ff. HwO) und üblicherweise der zuständigen Innung (§§ 52 ff. HwO) und sind in der Regel berechtigt Lehrlinge (Auszubildende) auszubilden.
Das könnte Sie auch interessieren
In der Zahnarztpraxis ist ein gutes Arbeitsklima ein Grundpfeiler des Praxiserfolgs. Ein angenehmes aber auch respektvolles Betriebsklima sorgt für eine angenehme Behandlungsatomsphäre. Patienten legen sehr großen Wert auf eine stressfreie und angenehme Atmosphäre während sie behandelt werden.
Jetzt lesenSie sind Zahnmedizinische Fachassistenz? - Ja Sie arbeiten als Assistentin im Behandlungszimmer oder Steri? -Ja Sehen Sie sich selbst als Fachkraft? - Nein! Weil sie „nur“ in der Assistenz arbeiten? So oder so ähnlich denken viele Zahnmedizinische Fachassistenz Kräfte!
Jetzt lesenJeder kennt den Jo-Jo-Effekt! Viele Menschen haben diesen bereits mehrfach erlebt! Sie nehmen glamourös ab! Wie haben Sie das gemacht? Sie haben sich bewusster ernährt und Sport gemacht. Oder sie sind einem Konzept gefolgt, wie beispielsweise dem allseits bekannten Punktesystem einer bekannten Abnahme-Gesellschaft.
Jetzt lesen