Abrechnungsbestimmungen
Für die Honorarermittelung in der Zahnarztpraxis kommen zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse zum Einsatz:
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)
Es gilt grundsätzlich, dass alle zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ zu vergüten sind, sofern kein Bundesgesetz etwas anderes besagt. Das Sozialgesetzbuch V kann eine andere Honorierungsweise festlegen. Als Beispiel ist hier die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zu nennen. Dies bedeutet für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, dass zahnärztliche Leistungen auf der Basis des BEMA vergütet werden. Der BEMA ist Inhalt der Bundesmantelverträge und wird zwischen den Vertragspartnern KZBV und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.
Wenn Sie die Abrechnungsbestimmungen immer aktuell lesen oder nachschlagen wollen, führt Sie der nachfolgende Link zur KZBV. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur zahnärztlichen Abrechnung.
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