Auf blaudental.de finden Sie tausende Angebote, Services und Dienstleistungen rund um den Zahn. Hier können Sie stöbern, vergleichen, Infos einholen und alle Anbieter direkt kontaktieren.
Navigation schließen

Abrechnungsbestimmungen

Für die Honorarermittelung in der Zahnarztpraxis kommen zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse zum Einsatz:

  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)

Es gilt grundsätzlich, dass alle zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ zu vergüten sind, sofern kein Bundesgesetz etwas anderes besagt. Das Sozialgesetzbuch V kann eine andere Honorierungsweise festlegen. Als Beispiel ist hier die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zu nennen. Dies bedeutet für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, dass zahnärztliche Leistungen auf der Basis des BEMA vergütet werden. Der BEMA ist Inhalt der Bundesmantelverträge und wird zwischen den Vertragspartnern KZBV und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.

Wenn Sie die Abrechnungsbestimmungen immer aktuell lesen oder nachschlagen wollen, führt Sie der nachfolgende Link zur KZBV. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur zahnärztlichen Abrechnung.

Das könnte Sie auch interessieren

„Du“oder „Sie“, welche Anrede soll am Arbeitsplatz verwendet werden?

In der Zahnarztpraxis ist ein gutes Arbeitsklima ein Grundpfeiler des Praxiserfolgs. Ein angenehmes aber auch respektvolles Betriebsklima sorgt für eine angenehme Behandlungsatomsphäre. Patienten legen sehr großen Wert auf eine stressfreie und angenehme Atmosphäre während sie behandelt werden.

Jetzt lesen
ZFA – Sehen Sie sich als Fachkraft?

Sie sind Zahnmedizinische Fachassistenz? - Ja Sie arbeiten als Assistentin im Behandlungszimmer oder Steri? -Ja Sehen Sie sich selbst als Fachkraft?  - Nein! Weil sie „nur“ in der Assistenz arbeiten? So oder so ähnlich denken viele Zahnmedizinische Fachassistenz Kräfte!

Jetzt lesen