KZV Schleswig-Holstein
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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Rechte und Pflichten sind im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) beschrieben. Sie repräsentiert die Selbstverwaltung der schleswig-holsteinischen Vertragszahnärzte/innen und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Mitglieder der KZV S-H sind alle zugelassenen Vertragszahnärzte/innen, ermächtigte Krankenhaus-Zahnärzte/innen und bei Vertragszahnärzten/innen angestellte Zahnärzte/innen, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche tätig sind. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der KZV S-H ist, dass sich der Praxisstandort in Schleswig-Holstein befindet.