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Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan listet Fähigkeiten/Fertigkeiten und Kenntnisse auf, die während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden sollen. Er soll der Praxis/Klinik als Leitfaden dienen. Anhand des Plans können Sie prüfen, welchen Ausbildungsstand Ihr/e Auszubildende/r erreicht hat bzw. haben soll, damit sie mögliche Wissenslücken schließen können.  Der Ausbildungsrahmenplan ist zeitlich geliedert, bietet jedoch durch variierende Zeitrahmen von zwei bis sechs Monaten für die einzelnen Lernfelder eine gewisse Flexibilität und Möglichkeit zur Schwerpunktbildung.

Der Ausbildungsrahmenplan ist in zwei Faktoren gegliedert:

  • sachlich (Tätigkeit, Wissensvermittlung)
  • zeitlich (Wann das Wissen vermittelt sein soll/ in welchem Zeitrahmen)

Sie können die Inhalte der Ausbildung der "Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten" entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage der Agentur für für Arbeit aber auch bei der Bundeszahnärztekammer.

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