Festzuschusssystem
Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem für die Zahnersatzbehandlung von gesetzlich versicherten Patienten bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein:
Zum einen ist der Zahnarzt / Praxis verpflichtet, vor jeder Versorgung mit Zahnersatz die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und im Heil- und Kostenplan einzutragen. Zum anderen muss die Praxis die Richtlinien des Festzuschusssystems beachten.
Beides erfordert tiefgreifende Kenntnisse über das Festzuschusssystem, das von einem komplexen Regelwerk geprägt ist und ständig an neue Gegebenheiten angepasst oder in sich erweitert wird. Die aktuelle Version finden Sie auf der Homepage der KZBV.
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