Tipps zum Bewerbungsverfahren Arbeitgeber
Bewerbungsverfahren sind immer sehr zeitaufwendig. Im günstigsten Fall bekommen Sie eine Vielzahl an Bewerbungen.
In der Zahnarztpraxis und in den zahntechnischen Laboren ist die Bewerberzahl deutlich zurückgegangen. Die Faktoren sind sehr vielfältig, wir möchten auf die Gründe jedoch nicht eingehen. Stellen wir uns einfach vor sie haben 10 und mehr Bewerbungen auf dem Tisch. Dann haben sie die Qual der Wahl. Jeden potentiellen Mitarbeiter einladen, bedeutet möglicherweise viele Feierabende in der Praxis oder dem Labor zu verbringen.
Bei der Fachkraft-Suche sollten Sie einige Dinge beachten. Die Suche erfolgt in 3 Stufen.
- Anforderungsprofil erstellen
- Ausschreibung der Stelle
- Bewerbungsverfahren, Mitarbeiterauswahl
Anforderungsprofil erstellen
Formulieren Sie Ihr Stellenangebot richtig. Wenn Sie eine ZFA mit Qualifikationen in der Assistenz suchen, dann sollten Sie Begriffe wie ZMP, ZMF oder ZMV gar nicht erst verwenden. Auch nicht um Ihr Angebot so weit wie möglich zu streuen. Eine ZMV möchte in der Regel nicht im Behandlungszimmer tätig werden. Ein Zahntechniker der versiert ist, in der Herstellung von aufwendigen Keramikrestaurationen möchte bestimmt nicht als Zahntechniker in der Kunststoffabteilung arbeiten. Wenn Sie eine Allroundkraft suchen formulieren sie es auch so.
Bevor Sie eine Stelle ausschreiben sollten Sie sich eine der ungeliebten „Checklisten“ anlegen. Formulieren Sie genau aus, was der Bewerber an Kenntnissen mitbringen soll bzw. legen Sie eine Gewichtung fest.
z.B. Die ZFA soll gute Kenntnisse im Umgang mit der Praxissoftware haben.
Sie sollte Grundkenntnisse im Umgang mit CAD CAM Verfahren mitbringen usw.
Sie können ein Schulnotensystem von 1(Speziallisten-Kenntnisse) – 6 (Grundkenntnisse) oder in 3 Stufen aufteilen. (Spezialisten Kenntnisse, Grundkenntnisse und keine Kenntnisse)
Diese Checkliste hilft Ihnen Ihr Stellenangebot zu formulieren.
Ausschreibung der Stelle
Nutzen Sie die richtige Plattform für Ihr Stellenangebot! Blaudental ist der Onlinemarktplatz für Mitarbeiter der „Dentalfamilie“ hier finden Sie Zahnärzte, Zahntechniker, zahnmedizinische Fachangestellte und fortgebildete ZFAs wie z.B. ZMVs, DHs und Vertriebsprofis in der Dentalbranche. Wenn Sie eine Bürokauffrau für die Automobilindustrie suchen wäre es zwar möglich dort zu suchen aber nicht effizient.
Nachdem Sie das Anforderungsprofil erstellt haben, können Sie anhand der Checkliste einen Text für die Ausschreibung erstellen.
Legen Sie einen Bewerbungszeitraum fest. Es dauert laut einer Statistik der Agentur für Arbeit 85 Tage bis man eine Fachkraft findet. In der Zahnarztpraxis kann dies manchmal länger dauern. Eine Zielsetzung ist jedoch dahingehend auch für Ihre Mitarbeiter motivierend, da diese registrieren der Chef kümmert sich um die Suche.
Bewerbungsverfahren/Mitarbeiterauswahl
Achten Sie bei den Anschreiben auf die Formulierung. Es ist z.B. Zeitverschwendung einen potentiellen Auszubildenden zum Gespräch einzuladen, wenn beispielsweise in der Bewerbung steht: Sehr geehrter Herr Dr. XYZ, ich bewerbe mich auf die Ausbildungsstelle zur ZFA, da ich schon immer im Verkauf tätig werden wollte. (???)
Die bereits erwähnte Checkliste kann auch während der Bewerbungsgespräche hinzugezogen werden. Mit dieser Liste können Sie ermitteln ob der Mitarbeiter das Arbeitnehmerprofil erfüllt bzw. wie nahe er Ihrer Zielsetzung bei der Suche kommt.
Neben der fachlichen Gewichtung spielen natürlich auch persönliche Eindrücke eine Rolle. Kommt der Bewerber in der Jogginghose oder normal gekleidet. Da Sie meist ein Team an Mitarbeitern haben, wäre ein Probearbeiten ggf. unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll. Was bringt Ihnen eine hundert prozentige Übereinstimmung im Anforderungsprofil. Wenn Ihre Mitarbeiter sich bekriegen oder wie Hyänen oder Krähen über einander herfallen?
Im Umgang mit Bewerbungen gibt es auch absolute „no go´s“ auf Fachportalen spricht man auch von Pflichtverletzungen.
Es besteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, daher sollten einige Punkte beachtet werden:
- Es besteht eine Verschwiegenheitspflicht, sie dürfen die Unterlagen nicht an Dritte weitergeben.
- Sie haben gegenüber dem Mitarbeiter eine Aufklärungspflicht. Wenn Sie in der Praxis/Labor einen Gefahrenbereich haben der in anderen Unternehmen nicht vorhanden ist, müssen sie darüber informieren. Auch über geplante Schließungen oder Verlegungen Ihres Betriebs müssen sie vorab sprechen.
- Eine Irreführung hinsichtlich des Vertragsabschlusses kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Wenn Sie den Eindruck erwecken, der Arbeitsvertrag sei nur noch reine Formsache und der potentielle Mitarbeiter kündigt sein bisheriges Anstellungsverhältnis kann dies zu einer Schadensersatzklage führen.
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers:
Die Rückgabe der Bewerbungsunterlagen, sind ein sehr strittiges Thema. Die Rücksendung der Unterlagen ist keine Pflicht. Einen generellen Anspruch auch Rückgabe hat der Bewerber nicht. Das AG Bonn spricht vom „Akt der Noblesse“ (AG Bonn, Beschluss vom 08.12.2006 – AZ 13 C 435/06). Jedoch im Hinblick auf den Datenschutz kann es sinnvoll sein, dass man die Unterlagen an den Bewerber zurücksendet. Wenn die Bewerbung besonders hochwertig erscheint, sollten Sie sich überlegen, ob es nicht sogar angemessen ist die Mappe zurückzusenden.
Bitte informieren Sie sich immer über die aktuellen rechtlichen Bedingungen.
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